Angela Montag – Steuerberaterin – Steuerkanzlei

Kfz-Steuer: Behandlung von Pick-up-Fahrzeugen

13.03.10 (Alle Steuerzahler)

Pick-up-Fahrzeuge mit wechselbaren Wohnmobilkabinen sind kraftfahrzeugsteuerrechtlich keine Wohnmobile. Sie sind aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit als Pkw beziehungsweise als «andere Fahrzeuge» zu bewerten. Dies stellt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben klar.

Es stellt dabei maßgeblich darauf ab, dass bei solchen Pick-up-Fahrzeugen die Wohnmobilkabinen nicht dauerhaft mit den Fahrzeugen verbunden seien. Die Ausrüstung sei damit nicht fest eingebaut.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 16.12.2009, IV C 2 – S 6104/08/10001

Quelle: Mandantenbrief – Februar 2010, Seite 4