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Kindergeld/Rentenversicherung: Lange kein Nachweis über Arbeitsplatzsuche bringt nicht viel

26.01.12 (Familie und Kinder, Tagestipp)

Als die Rente steigernde “Anrechnungszeit” in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt unter anderem für junge Leute zwischen 18 und 25 Jahren, die nach dem Schulbesuch noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben, die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Sie informiert darüber die Rentenversicherung. Solche Meldungen werden vorgenommen, nachdem zum Beispiel eine Bewerbung um eine berufliche Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Diese Mitteilung hat aber nur für drei Monate Bestand, gilt also nicht “auf Dauer”. Stellt sich heraus, dass der junge Mensch nicht wenigstens alle drei Monate seine Meldung bei der Agentur für Arbeit erneuert hat (wie im hier zu entscheidenden Fall), so bleibt es bei drei Monaten “Anrechnungszeit”. Entsprechend lange besteht für die Eltern auch nur Anspruch auf Kindergeld. (BFH, III R 30/08 vom 22.09.2011)