Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Frankfurt

Steuerrecht: Grundstück gegen Pflege führt zur «selbstständigen Tätigkeit»

15.02.12 (Tagestipp)

Wird einer Frau das Grundstück eines schwer kranken Mannes notariell übertragen und im Gegenzug festgelegt, dass die Frau (hier die Nachbarin) seinen Haushalt führt und seine Pflege bis zur Aufnahme in einem Heim oder bis zum Tod sicherstellt, so handelt sie als selbstständig Tätige und muss den Grundstückswert versteuern. (Die Pflegerin hatte sich mit dem Argument dagegen gewehrt, sie sei keineswegs “selbstständig” tätig gewesen, weil ihr die Pflegetätigkeit ja vorgeschrieben gewesen sei. Das Gericht sah dies nach Sichtung des Vertrages nicht so: Es habe ihr freigestanden, selbst zu bestimmen, wann, wie und in welcher Reihenfolge sie die erforderlichen hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten verrichtete. Sie hätte keiner inhaltlichen Weisung unterlegen und den Umfang ihrer Tätigkeiten selbst bestimmt. Diese fehlende inhaltliche Weisungsgebundenheit sei ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer Selbstständigkeit. Außerdem habe sie weder Anspruch auf Krankenlohn noch auf bezahlten Urlaub gehabt. (Niedersächsisches FG, 10 K 258/10 vom 17.02.2011)