Strafrecht/Steuerrecht: Wenns in die Millionen geht, muss man sich im Gefängnis «bewähren»
14.02.12 (Tagestipp)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Steuerzahlern, die Millionenbeträge an Steuern hinterzogen haben (hier 1,1 Mio. € im Zusammenwirken mit einem Steuerberater), vom Landgericht nicht nur mit einer Bewährungsstrafe belegt werden dürfen. Eine solche Bevorzugung sei bei geringen Steuervergehen oder aber dann erlaubt, wenn “besonders gewichtige Milderungsgründe” zu berücksichtigen seien. (BFH, 1 StR 525/11 vom 07.02.2012)
