Werbung: Nicht mit FCKW-Freiheit von Produkten
25.01.12 (Mandantenbrief, Wirtschaft, Wettbewerb & Handel)
Da Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bereits seit mehr als 20 Jahren in Deutschland per Gesetz nicht mehr verwendet werden dürfen, verstößt ein darauf gerichteter Werbehinweis gegen das Wettbewerbsrecht. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Sie hat 60 Unternehmen aufgefordert, die Werbung mit der FCKWFreiheit von Produkten zu unterlassen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben die meisten Unternehmen eingelenkt. Sie würden künftig darauf verzichten, Produkte mit Slogans wie „FCKW-frei geschäumt“, „Kältemittel ohne FCKW“ oder „Sprüht ohne FCKW“ zu bewerben.
Gegen zwei Unternehmen hat die Verbraucherzentrale dagegen Unterlassungsklage eingelegt, weil diese Kühlgeräte und Matratzen auf ihren Verkaufsplattformen auch weiterhin mit dem FCKW-Hinweis präsentieren wollen.
Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 21.11.2011

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