Abschaffung der Gewerbesteuer in der Diskussion
01.09.10 (Mandantenbrief, Unternehmer, Wirtschaft, Wettbewerb & Handel)
Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeindefinanzkommission hat am 08.07.2010 drei Modelle zur Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen diskutiert. Zwei davon sehen eine Abschaffung der Gewerbesteuer vor.
Das „Prüfmodell“ sieht nach Angaben der Regierung vor, die Gewerbesteuer einschließlich der Gewerbesteuerumlage und der Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer abzuschaffen und den Gemeinden stattdessen einen mit Hebesatzrecht ausgestatteten Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer zu geben. Der Zuschlag soll dem aktuellen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechen (15 Prozent). Die Einkommensteuer-Tarifeckwerte sollen im Gegenzug um 15 Prozent sinken. Durch den Zuschlag bei der Körperschaftsteuer würde sich deren Steuersatz um 9,65 Prozentpunkte auf 24,65 Prozent erhöhen.
Außerdem wird laut Regierung in der Kommission ein Modell der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände diskutiert. Dieses sieht eine Beibehaltung der Gewerbesteuer vor. Der Kreis der Steuerpflichtigen soll um Freiberufler, die Bemessungsgrundlage um die gezahlten Zinsen erweitert werden.
Das dritte Modell stammt von der Stiftung Marktwirtschaft und sieht als Ersatz für die Gewerbesteuer eine Beteiligung der Kommunen am Lohnsteueraufkommen vor sowie eine neue kommunale Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den von der Regierung im Finanzausschuss des Bundestages vorgestellten Zwischenbericht zur Arbeit der Kommission. Die FDP-Fraktion meint, das „Prüfmodell“ sei ohne spürbare Mehrbelastung der Bürger machbar.
Die SPD-Fraktion beklagte, das Thema Kommunalfinanzen werde seit Jahren hin und her gewälzt. Schon 2003 sei eine Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gewerbesteuer durch nichts zu ersetzen sei. Auch diese Kommission werde am Schluss zu diesem Ergebnis kommen.
Der Sprecher der Linksfraktion kritisierte, dass das Bundesfinanzministerium nur das „Prüfmodell“ und nicht die anderen Modelle durchgerechnet habe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte am „Prüfmodell“, dass die den Kommunen zustehenden Zuschläge an eine bestimmte Rechtsform der Unternehmen geknüpft seien. Es müsse außerdem von hohen Kosten ausgegangen werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.07.2010
Quelle: Mandantenbrief – August 2010, Seite 30
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