Außergewöhnliche Belastung: Die Ehe mit einem Kanadier zahlt nicht der Steuerzahler
16.10.12 (Ehe, Familie & Erben, Tagestipp)
Zwar können Kosten für eine Ehescheidung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das gelte dann, wenn die Kosten „zwangsläufig“ und der überwiegenden Mehrzahl der Bürger nicht entstehen. Allerdings dürfe die Regel nicht für eine Eheschließung angewendet werden. Das gelte auch dann, wenn eine Frau einen Kanadier heiratet und dafür unter anderem besonders hohe Verwaltungsgebühren und Dolmetscherkosten sowie Flugkosten entstanden sind. Eine Ehe, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, sei auch dann ein „häufig vorkommender Vorfall“, wenn sie mit einem ausländischen Bürger geschlossen werde. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7030/11 vom 15.08.2012)