Betriebsfest: Auch wenn schon neun Jahre vergangen sind – 110 Euro pro Kopf sind noch zeitgemäß
11.04.11 (Tagestipp)
Betriebsfeste können von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter steuerfrei durchgeführt werden, wenn der Kostenaufwand für teilnehmende Mitarbeiter maximal 110 Euro beträgt. Wird dieser Betrag überstiegen, so handelt es sich in voller Höhe um steuerpflichtigen Arbeitsverdienst, der vom Arbeitgeber allerdings gegenüber dem Finanzamt pauschal abgegolten werden kann. (Der vom Bundesfinanzhof im Jahr 2002 festgelegte Maximalbetrag wurde vom Hessischen Finanzgericht als noch zeitgemäß angesehen. Allerdings ließ das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zu.) (Hessisches FG, 10 K 381/08 vom 01.09.2010)