Fax-Versand: FG Köln hilft Kosten sparen
22.03.12 (Internet, Medien & Telekommunikation, Mandantenbrief)
Fax-Versand: FG Köln hilft Kosten sparen
Verfahrensbeteiligte, die ihre Schriftsätze beim Finanzgericht (FG) Köln per Telefax oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einreichen, müssen dem Gericht keine Abschriften mehr übersenden. „Diese Vereinfachung des Verfahrens erspart den Beteiligten neben den eigenen Kosten für Ausdruck und Porto die Gerichtsauslagen für den Ausdruck von Abschriften. Denn das Finanzgericht Köln leitet die per Telefax und EGVP eingereichten Schriftsätze ohne vorherigen Ausdruck an die Verfahrensbeteiligten weiter“, erläutert Benno Scharpenberg, Präsident des FG Köln.
Auch das FG Köln werde vermehrt Schriftsätze, Entscheidungen und auch Ladungen per Telefax und EGVP versenden. Laut Scharpenberg führt dies zu einer erheblichen Reduzierung der Übermittlungszeiten und wird damit zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Das FG Köln bitte daher alle Verfahrensbeteiligten, verstärkt von der Möglichkeit des Faxversands beziehungsweise des EGVP Gebrauch zu machen. Sollte das Gericht im Einzelfall die Originalschriftstücke benötigen, würden diese gesondert beim Absender angefordert.
Finanzgericht Köln, PM vom 10.02.2012
Quelle: Mandantenbrief – März 2012, Seite 22