Heimatanrufe bei Auswärtstätigkeit sind Werbungskosten
05.07.10 (Angestellte, Mandantenbrief)
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen länger als eine Woche außer Haus verbringen, können anstelle einer wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Marinesoldaten, der für mehrere Monate auf einer Fregatte eingesetzt war. Die Kosten für die wöchentlichen Telefonate mit seinen Angehörigen machte er in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung der Telefonkosten ab. Diese seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes lediglich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar. Der Soldat befinde sich aber auf Dienstreise und führe keinen doppelten Hausstand. Das FG erteilte dieser Ansicht eine Absage und ließ den Werbungskostenabzug zu.
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 02.09.2009, 7 K 2/07
Quelle: Mandantenbrief – Juni 2010, Seite 11
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