Immobilien-Wertgutachten: Banken dürfen Kunden nicht zur Kasse bitten
28.08.10 (Immobilienbesitzer, Mandantenbrief)
Lässt eine Bank oder eine Bausparkasse ein Gutachten zum Wert einer Immobilie anfertigen, um sich bei einer Darlehensgewährung abzusichern, dürfen sie dem Kunden hierfür nichts berechnen. Dies jedenfalls meint das Oberlandesgericht (OLG) Celle.
Wie das Magazin „Focus“ berichtet, hat das Gericht eine Bausparkasse dazu verurteilt, eine Ordnungsstrafe von 100.000 Euro zu zahlen, weil sie ihren Kunden für die Wertgutachten eine Gebühr abverlangt hatte (13 W 49/10). Das dürfe sie nicht, weil das Gutachten allein im Interesse der Bausparkasse eingeholt worden sei.
Quelle: Mandantenbrief – August 2010, Seite 10
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