Kfz-Zulassung/-Steuer: Was das Zollamt meldet, glaubt die Stadtverwaltung
30.11.17 (Tagestipp)
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Behörde das Kraftfahrzeug eines Bürgers zwangsstillegen darf, wenn sie vom Hauptzollamt die Mitteilung bekommt, dass der Eigentümer des Fahrzeugs die Kfz-Steuer dafür nicht bezahlt hat und eine Vollstreckung keinen Erfolg erwarten ließe. Das Argument des Bürgers, die Steuerschulden bestünden gar nicht, sondern das Zollamt habe die von ihm geleisteten Zahlungen „nicht ordnungsgemäß verbucht“, zog nicht. Das Gesetz ist eindeutig: „Die Zulassungsbehörde hat bei Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer auf Antrag des Hauptzollamtes das betroffene Fahrzeug vom Amts wegen abzumelden.“ (VwG Koblenz, 5 K 344/17)