Kindergeld: Auch Volljährige bescheren ihren Eltern steuerfreie Zusatzeinkünfte
29.01.14 (Familie und Kinder, Tagestipp)
Eltern steht für ihre volljährigen Kinder in der Ausbildung auch dann das staatliche Kindergeld (184 bis 205 € je nach Zahl der Kinder) zu, wenn der erwachsene Nachwuchs verheiratet ist. Das gilt nicht nur, wenn das Einkommen des Schwiegerkindes nicht ausreicht, um seinen Ehepartner (also das Kind der Schwiegereltern) zu unterhalten. Kindergeld steht sogar dann zu, wenn das Kind, wofür Kindergeld verlangt wird, mit einem wohlhabenden Ehepartner zusammenlebt. (Hintergrund: Seit 2012 kommt es für das Kindergeld volljähriger Kinder nicht mehr darauf an, in welche Höhe das Kind eigenes Einkommen hat – da darf es dann auf das Einkommen seines Ehepartners auch nicht mehr ankommen.) (BFH, III R 22/13 vom 17.10.2013)