Kindergeld: Die Bedingungen müssen nur am Monatsersten erfüllt sein
26.11.13 (Familie und Kinder, Tagestipp)
Eltern haben für ihre volljährigen Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Die Bedingungen dafür müssen jeweils zu Beginn des Monats erfüllt sein, wofür Kindergeld gezahlt werden soll. Dabei genügt es, dass nur am Monatsersten die Voraussetzungen vorliegen. Die weitere Entwicklung im Laufe des Monats interessiert dann nicht, etwa weil die Ausbildung abgebrochen wird. (BFH, XI R 7/12 vom 05.09.2013)