Kindergeld: Die Zahlung endet erst, wenn das von Beginn an erklärte Ziel erreicht ist
31.08.17 (Mandantenbrief)
Macht eine junge Frau eine Ausbildung zur „Immobilienkauffrau“ und nimmt sie nach bestandener Prüfung an einem Lehrgang „geprüfte Immobilienfachwirtin“ teil, für den die zuvor bestandene Prüfung sowie eine einjährige Berufspraxis Voraussetzung war, so haben die Eltern bis zum Erreichen des endgültigen Berufsziels Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse kann die Leistungsverweigerung nicht mit Blick darauf verweigern, dass die Tochter parallel zu ihrer Ausbildung bei der IHK in einem entsprechenden Ausbildungsbetrieb angestellt war. Der Ausbildungsgang ließ keine andere Konstellation zu. Die Erstausbildung endete erst mit dem Abschluss der Prüfung zur Immobilienfachwirtin. Ist sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine 25 Jahre alt, so ist den Eltern Kindergeld zu gewähren. (FG Rheinland-Pfalz, 5 K 2388/15) – vom 28.06.2017