Kreditinstitute dürfen nur noch mit realistischen Kreditzinsen werben
04.08.10 (Mandantenbrief, Verbraucher, Versicherung & Haftung)
Am 11.06.2010 traten neue Regeln im Verbraucherkreditrecht in Kraft. Unter anderem dürfen die Kreditinstitute nur noch mit realistischen Kreditzinsen werben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt. Damit Lockvogelangebote in der Kreditwerbung tatsächlich bald der Vergangenheit angehörten, müsse die neue Vorschrift aber effektiv kontrolliert werden, so die Verbraucherschützer. Ihrer Ansicht nach sollte die Aufsicht von den bisher zuständigen regionalen Preisbehörden der Bundesländer zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wandern.
Nach den neuen Vorschriften müssen Verbraucher außerdem schon vor Abschluss des Vertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits durch einheitliche Muster informiert werden. Unbefristete Verträge können sie jederzeit kündigen und erhalten auf Wunsch einen Tilgungsplan.
Dem vzbv geht der Verbraucherschutz im Verbraucherkreditrecht aber immer noch nicht weit genug. Einige Spielräume, die die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union biete, habe der deutsche Gesetzgeber nicht genutzt, bemängelt der Verband. So habe er es zum Beispiel unterlassen, den Massenmarkt der unseriösen Kreditvermittler durch schärfere Regeln einzudämmen.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 08.06.2010
Quelle: Mandantenbrief – Juli 2010, Seite 27
AM