Länder fordern Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze
04.07.10 (Mandantenbrief, Unternehmer)
Strukturell neu geordnet und überprüft werden sollten nach Ansicht des Bundesrates die Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Die Bundesregierung solle entsprechende Schritte einleiten, forderten die Länder in ihrer Sitzung vom 04.06.2010.
Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sei ein ausgewogenes und schlüssiges Gesamtkonzept notwendig, so der Bundesrat. Dieses müsse vor allem auch den finanzpolitischen Rahmenbedingungen und der äußerst angespannten Situation der öffentlichen Haushalte Rechnung tragen. Das Gesamtkonzept soll nach dem Willen der Länder dazu führen, dass in einzelnen Bereichen festgestellte Handlungsbedarfe angemessen und für die Bürger nachvollziehbar berücksichtigt werden.
Bundesrat, PM vom 04.06.2010
Quelle: Mandantenbrief – Juni 2010, Seite 5