Pkw-Kosten: So wird aus der 1 %-Regelung schon mal eine von zweimal 1 %…
09.01.14 (Mandantenbrief)
Stellt eine GmbH ihrem Geschäftsführer zwei Pkws zur Verfügung, die er beide auch privat nutzen darf, so muss er sich damit abfinden, dass – werden keine Fahrtenbücher geführt – beide Male sein privat genutzter Anteil nach der „1 %-Methode“ ermittelt wird, um pauschal die private Nutzung zu ermitteln – und zu besteuern. Begründung: Dem Arbeitnehmer wird ein doppelter Nutzungsvorteil zugewandt. Er kann nach Belieben auf beide Fahrzeuge zugreifen und diese entweder selbst nutzen oder – soweit arbeitsvertraglich erlaubt – einem Dritten überlassen. Hierdurch erspart er sich den Betrag, den er für die Nutzungsmöglichkeit vergleichbarer Fahrzeuge am Markt aufwenden müsste. (BFH, VI R 17/12 vom 13.06.2013)