Steuerberater: Informationspflichten werden erweitert
13.03.10 (Alle Steuerzahler)
Steuerberater müssen ihre Mandanten künftig umfassender informieren. Dies ergibt sich laut Deutschem Steuerberaterverband e.V. (DStV) aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die am 21.12.2009 kurz vor dem Erlass stand.
Die neuen Pflichtangaben ergänzen bestehende Informationspflichten, insbesondere die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Hinzukommen sollen etwa ungefragte Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung und zu verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf Anfrage sollen Steuerberater den Mandanten Angaben zur Berechnung der Gebühren oder einen Kostenvoranschlag machen.
Steuerberater, die eine eigene Homepage unterhalten, können dem DStV zufolge die neuen Pflichtangaben dort machen.
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung soll europäische Vorgaben, nämlich die europäische Dienstleistungsrichtlinie, umsetzen. Die neuen Informationspflichten gelten EU-weit. Sie sollen das Vertrauen von Dienstleistungsempfängern in Dienstleister aus an- deren EU-Ländern erhöhen und so zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes beitragen.
Deutscher Steuerberaterverband. PM vom Januar 2010