Steuerbescheid: Hat das Finanzamt alles anerkannt, darf noch einmal «eingesprochen» werden
12.10.10 (Alle Steuerzahler, Tagestipp)
Steuerzahler, die gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt haben, dem das Finanzamt in vollem Umfang (per „Abhilfebescheid“) nachgekommen ist, können gegen den neuen Bescheid erneut Einspruch einlegen, wenn sie festgestellt haben, dass Sie in ihrer Steuererklärung noch zusätzliche steuerwirksame Aufwendungen hätten geltend machen können. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das ist ein Unterschied zu einem vom Finanzamt erlassenen „Einspruchsentscheid“. Dagegen ist ein erneuter Einspruch nicht möglich, sondern nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. (BFH, XI R 47/05)