Steuererklärung: Wenn die Umsatzsteuer richtig erklärt, aber falsch übernommen wurde
30.01.14 (Tagestipp, Unternehmer)
Hat ein Unternehmer die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer korrekt in seiner Umsatzsteuererklärung angegeben, es jedoch versäumt, den Betrag in seiner gleichzeitig abgegebenen Einkommensteuer als Betriebsausgabe anzusetzen, so kann er auch noch nach Bestandskraft der Bescheides eine Berichtigung verlangen. Denn es handelt sich um eine „offenbare Unrichtigkeit“, wenn das Finanzamt dieses Manko bei der Prüfung der Steuererklärungen nicht bemerkt. Eine solche Korrektur ist allerdings nur noch innerhalb der „Festsetzungsverjährung“ (in der Regel: 4 Jahre) möglich. (BFH, VIII R 9/11 vom 27.08.2013)