Steuerrecht: Auch bei mittelbarer Grundstücksschenkung ist die Abschreibung möglich
27.04.17 (BFH-Entscheidungen, Tagestipp)
Auch wenn Eltern ihrer Tochter einen Geldbetrag (hier: 600.000 €) schenken und dies mit der Auflage verbinden, dass ihr Kind davon ein bestimmtes Grundstück erwirbt, kann die neue Immobilienbesitzerin für die danach erzielten Einkünfte als Vermieterin die Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Das Finanzamt hatte dagegen eingewandt, dass sie keine „Kosten der Anschaffung“ gehabt habe. Der Bundesfinanzhof jedoch war anderer Auffassung: Die schenkenden Eltern seien in einer „juristischen Sekunde“ Eigentümer der Immobilie gewesen und hätten sie dann auf ihre Tochter übertragen, die dadurch berechtigt geworden sei, die theoretisch fällige „AfA“ geltend zu machen, und zwar „nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers“ der Immobilie. Sei der Schenker mit Anschaffungskosten belastet, so könne es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht bedeutsam sein, ob er dem Beschenkten das Grundstück oder einen für die Anschaffung erforderlichen (zweckgebundenen) Geldbetrag übergebe. (BFH, IX R 26/15) – vom 04.10.2016