Steuerrecht: Dass Beamte 35 Cent ersetzt bekommen, Angestellte nicht, macht nichts
12.04.11 (Tagestipp)
Ein Arbeitnehmer in Baden-Württemberg ist mit seiner Klage gescheitert, für jeden dienstlich für seinen Arbeitgeber gefahrenen Kilometer 35 Cent statt der üblichen 30 Cent vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen zu können, da dieser Satz den im öffentlichen Dienst tätigen Beamten ersetzt werde. Laut Finanzgericht Baden-Württemberg muss der Steuerzahler aber mit den 30 Cent zufrieden sein, wenn er keine höheren Aufwendungen nachweise. Die von der Finanzverwaltung festgestellten pauschalierten Kilometersätze seien „als generelle Schätzung des durchschnittlichen Aufwands zulässig und von den Finanzgerichten zu beachten“. Sie dienten der „Beweiserleichterung“ für den Steuerzahler, weil er die tatsächlichen Kosten nicht nachweisen müsse (aber könne). Der Satz von 30 Cent sei verfassungsrechtlich unbedenklich und führe nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung. (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.10 10 K 1768/10) (Der Fall liegt inzwischen beim Bundesfinanzhof – AZ: VI B 145/10)