Steuerrecht: Für den Grunderwerb dürfen «Eingetragene» nicht schlechter gestellt sein als Eheleute
24.02.12 (Tagestipp)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einer weiteren Entscheidung die Gleichstellung von Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften mit Eheleuten gefordert. Hier die (Nicht-)Zahlung von Grunderwerbsteuer in der Zeit von August 2001 (dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes) bis 13.12.2010 (als das Gesetz die Gleichstellung verfügte) betreffend. Die Ungleichbehandlung sei nicht dadurch legitimiert, dass nur aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen könnten, denn das geltende Recht mache die Privilegierung von Ehegatten gerade nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig. (Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.) (Niedersächsisches FG, 7 K 65/10 vom 26.08.2011)