Steuerrecht: Geringe Nebeneinkünfte machen Freiberufler nicht zum Gewerbetreibenden
07.03.12 (Tagestipp, Unternehmer)
Freiberufler brauchen keine Gewerbesteuer zu zahlen. Das ändert sich, wenn sie außer ihren freiberuflichen Einkünften solche aus gewerblicher Tätigkeit erzielen. Das könnte etwa einen Künstler durch den Verkauf von CDs treffen, der dadurch auf seine gesamten Einnahmen Gewerbesteuer zu zahlen hätte. Der Bundesfinanzhof hat als Freigrenze für eine unbeachtliche gewerbliche (Neben-)Tätigkeit lediglich weniger als 1,25 Prozent der Gesamteinnahmen angesehen. Das Niedersächsische Finanzgericht folgt dieser Auslegung nicht. Die Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags (24.500 € pro Jahr) sei maßgebend für die Anerkennung der Geringfügigkeit von Nebeneinnahmen der Freiberufler. Der Bundesfinanzhof – VIII R 41/11 – entscheidet endgültig. (Niedersächsisches FG, 3 K 447/10 vom 14.09.2011)