Steuerrecht: Kinderfreibeträge sind zu niedrig angesetzt – Gesetzgeber muss nachbessern
02.03.16 (Mandantenbrief)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Vollziehung eines Bescheides über Einkommensteuer 2014 aufgehoben. Es bestünden „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bescheides, weil die Freibeträge für Kinder „aus mehreren Gründen verfassungswidrig“ seien. Das betrifft unter anderem bei der Festsetzung der Einkommensteuer diejenigen Steuerzahler, für die der Abzug der steuerlichen Kinderfreibeträge günstiger ist als das staatliche Kindergeld. Das sei darauf zurückzuführen, dass für Kinder im Jahr 2014 der Kinderfreibetrag von nur 7.008 Euro abgezogen wurde, wenn das für den Steuerzahler günstiger war als das ihm zustehende Kindergeld. Der Satz hätte aber um 72 Euro höher ausfallen müssen – wie es ursprünglich auch vorgesehen gewesen – aber um ein komplettes Jahr verschoben worden sei. (Niedersächsisches FG, 7 V 237/15) – vom 16.02.2016