Steuerrecht: Photovoltaikanlage bringt «Gewerbebetrieb» – das Haus bleibt privat
14.04.14 (Immobilienbesitzer, Tagestipp, Unternehmer)
Will ein Hausbesitzer auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren lassen und ist es dafür erforderlich, dass zuvor eine Dachsanierung vorgenommen wird, so kann der Eigentümer, der den gewonnenen Strom in das öffentliche Netz einspeist, den Aufwand dafür nicht seinem „Gewerbe Photovoltaik“ zurechnen und mit den Einnahmen aus der Stromerzeugung verrechnen. Dafür fehlt es an einem Zusammenhang zwischen dem privaten Gebäude und der gewerblichen Dachnutzung. (BFH, III R 27/12)