Steuerrecht: Photovoltaikanlage statt Asbestdach spart kein Geld
19.05.11 (Tagestipp)
Lässt ein Hausbesitzer seine asbesthaltigen Dachziegel im Zuge der Installation einer Auf-Dach-Photovoltaikanlage durch eine asbestfreie Ziegeleindeckung austauschen, so kann er den Aufwand dafür nicht als Betriebsausgabe als Betreiber der Photovoltaikanlage vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Das Hessische Finanzgericht erkannte deshalb den geltend gemachten Betrag in Höhe von 7.000 Euro nicht an, weil das Dach nicht zum Betriebsvermögen der Stromerzeugungsanlage gehöre. Daran ändere auch nichts, dass die Anlage auf die vorhandenen Dachziegel aus rechtlichen Gründen nicht habe installiert werden dürfen. (Hessisches FG, Urteil vom 11.05.2011, 11 K 2735/08)