Steuerrecht: Wer nicht kooperiert, wird ordentlich zur Kasse gebeten
30.09.10 (Tagestipp, Unternehmer)
Steuerrecht: Wer nicht kooperiert, wird ordentlich zur Kasse gebeten
Schätzt das Finanzamt die Einnahmen eines Taxiunternehmers, weil im Rahmen einer Betriebsprüfung verschiedene Beanstandungen (unter anderem fehlende Schichtzettel, Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Laufleistungen der Fahrzeuge) aufgetreten sind, so darf der Unternehmer die geschätzten Mehrbetriebsausgaben nicht steuerwirksam berücksichtigen, wenn er zu den Betriebsausgaben und deren Empfänger keine Angaben macht. Das hat zur Folge, dass die Schätzungen nahezu ungekürzt auf den Gewinn aufgeschlagen werden dürfen und die zu zahlende Steuer nach oben treiben. Denn aufgrund seiner Weigerung, zu kooperieren, muss er dafür einstehen, dass letztlich mit seiner Hilfe andere (zum Beispiel Werkstätten oder Fahrer) Schwarzarbeit leisten und Steuern hinterziehen beziehungsweise Sozialleistungen erhalten. (FG Hamburg, 3 K 13/09)