Verfahrensrecht/Steuerrecht: Auch elektronisch ist der Brief nach drei Tagen «zugegangen»
20.08.10 (Alle Steuerzahler, Angestellte, Tagestipp, Unternehmer)
Übermittelt ein Finanzamt einen Steuerbescheid per Post, so gilt dieser nach drei Tagen als „zugegangen“ – selbst wenn er früher beim Steuerzahler angekommen ist. Erst dann beginnt die einmonatige Einspruchsfrist zu laufen. Wird der Bescheid per Telefax übermittelt, so gilt dasselbe. Das heißt: Obwohl der Bescheid in diesem Fall noch am selben Tag beim Steuerzahler eingeht, „gilt“ er erst am dritten Tag als „zugegangen“. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Telefaxgerät beim Empfänger für eine elektronische Aufzeichnung technisch in der Lage ist oder nur direkt auf Papier ausgedruckt wird. (FG Düsseldorf, 11 K 508/06)