Verwaltungsrecht: Für den Mörder der Mutter muss der Steuerzahler die Beerdigung bezahlen
11.10.10 (Ehe, Familie & Erben, Tagestipp)
Wird der Vater eines Mannes von Polizisten tot im Stadtgebiet aufgefunden, so muss der Sohn nicht für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn er (und sein Bruder) keinen Kontakt mehr zu ihrem Papa hatten, seitdem der die Mutter der beiden getötet und eine Gefängnisstrafe von fast zehn Jahren wegen Totschlags verbüßt hat. Zwar müssten grundsätzlich nahe Angehörige für die Bestattung auch dann aufkommen, wenn sie keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern haben. Der besondere Einzelfall hier erlaube es jedoch nicht, dass der Sohn für die Kosten aufkomme. (Der Bruder war aufgrund der damaligen Geschehnisse – die passierten, als die beiden 12 und 13 Jahre alt waren, woraufhin sie in Pflegefamilien untergebracht wurden – „völlig abgerutscht“ und mittellos.) Die Stadt blieb hier auf 2.000 Euro für die Einäscherung und die anonyme Beisetzung sitzen. (VwG Kassel, 6 K 422/10)