Werbungskosten: Weiße Hosen und Socken sind Alltagskleidung
02.03.11 (Tagestipp)
Muss eine als Hauswirtschafterin in einer kirchlichen Einrichtung in Küche und Cafeteria tätige Frau „helle, kochfeste Kleidung“ tragen, so kann sie die Kosten für die Reinigung der Klamotten grundsätzlich als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie die Kleidungsstücke täglich wechseln muss – manchmal sogar an einem Tag zweimal. Allerdings kann Alltagskleidung – wie die in einem „normalen“ Geschäft erworbene weiße Hose und die weißen Socken – nicht steuerlich berücksichtigt werden, da es sich dabei nicht um „typische Berufkleidung“ handelt. „Typisch“ seien in diesem Fall nur die Kopfbedeckung, das T-Shirt, der Kittel sowie der Vorbinder. (Deshalb wurde die vom Finanzamt vorgenommene Kürzung der Reinigungskosten von den geforderten 469 € auf 226 € bestätigt. Anerkannt wurde die Berechnungsmethode in Anlehnung an die Erfahrungswerte der Verbraucherzentrale Bundesverband.) (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 1638/09 vom 28.09.2010)