Wirbt ein Promi für Produkte, haftet er auch dafür
28.03.12 (Kapitalanleger, Mandantenbrief)
Wirbt ein Prominenter für ein (Finanzdienstleistungs-)Produkt (hier ging es um den „Deutschen Vermögensfonds I“), so kann er schadenersatzpflichtig sein, wenn der Fonds Pleite geht und Anleger Geld verlieren.
Im konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ging es um den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, der Fonds in Zeitungsinterviews gelobt und im Anlageprospekt für das Produkt geworben hatte (er war Vorsitzender des Beirats der Deutsche Anlagen AG, die den Fonds aufgelegt hatte). Scholz wurde in den Werbematerialien als ehemaliger Bundesminister sowie als Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre und Finanzrecht vorgestellt – eine Person, von der interessierte Anleger Kompetenz in Geldangelegenheiten erwarteten. „Der durchschnittliche Anleger konnte davon ausgehen, dass der Geklagte über die erforderliche Seriosität und die Fachkompetenz zur Beurteilung der Anlage verfügte“, so der BGH. Deswegen müsse er auch haften. In welcher Höhe, haben die Vorinstanzen zu entscheiden.
Bundesgerichtshof, III ZR 103/10
Quelle: Mandantenbrief – März 2012, Seite 9