Zöliakie-Patienten: müssen selbst den Mehraufwand tragen
29.11.10 (Tagestipp)
Leiden Patienten unter einer Gluten-Unverträglich (wie im hier zu entscheidenden Fall ein Zöliakie-Patient), so müssen sie neben der Behandlung mit Medikamenten ihre Ernährung umstellen. Die Mehrkosten für eine spezielle Ernährung müssen von den Patienten selbst getragen werden, hat schon vor Jahren der Bundesfinanzhof entschieden. (AZ: III R 48/04) Und auch das Bundesverfassungsgericht hat solche Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. (BVfG, 2 BvR 2164/07 vom 06.07.2010)